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Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen der Firma Medien,- Publikations- und Werbegesellschaft mbH, Steinkampbreede 2, 32479 Hille

§1 Allgemeines
1. Für alle Geschäftsbeschlüsse zwischen der Firma Medien,- Publikations- und Werbegesellschaft mbH (im folgenden Mediengesellschaft genannt) und dem Käufer gelten ausschließlich die folgenden Bedingungen.
2. Etwa hiervon abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers, werden nur nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung von der Mediengesellschaft Vertragsinhalt, ebenso bedürfen ergänzende Nebenabreden zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine der nachfolgenden Bedingungen rechtlich unwirksam sein, so hat dies auf die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen keinen Einfluß. Die Mediengesellschaft und der Käufer werden unwirksame Bedingungen einvernehmlich durch wirksame Vereinbarungen ersetzen, die dem wirtschaftlichen Inhalt der unwirksamen Bedingungen am nächsten kommen.
§2 Angebot und Annahme
1. Alle Angebote von der Mediengesellschaft sind freibleibend, Preisänderungen bleiben vorbehalten.
2. Das Angebot des Käufers auf Abschluß eines Kaufvertrages wird durch ausfüllen des Bestellscheins, oder telefonische, sowie formlose schriftliche Willenserklärung unmittelbar und unbedingt wirksam. Der Vertrag zwischen der Mediengesellschaft und dem Käufer kommt zustande, wenn nicht die Mediengesellschaft innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Bestellung dem Zustandekommen ausdrücklich widerspricht.
§3 Lieferung und Gefahrtragung
1. Die Mediengesellschaft wird die bestellten Waren innerhalb der üblichen Lieferzeiten ab Ausgangslager von der Mediengesellschaft liefern oder die Lieferung durch Beauftragte durchführen lassen.
2. Die Mediengesellschaft ist zu Teillieferungen und Teilabrechnungen berechtigt, wenn es die betrieblichen Gegebenheiten von der Mediengesellschaft erfordern. Der Käufer erkennt auch Teillieferungen als vertragsgemäße Leistung an.
3. Die Gefahr im Sinne des BGB geht auf den Käufer über, sobald die Ware das Ausgangslager von der Mediengesellschaft oder seines Beauftragten verlassen hat; dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung. Ersatz für verloren gegangene oder auf dem Transport beschädigte Sendungen wird von der Mediengesellschaft nicht geleistet, auch wenn der Untergang oder die Verschlechterung der Waren auf Zufall oder höherer Gewalt beruhen. Der Käufer ist zur Wahrung seiner Belange verpflichtet, innerhalb der vom Frachtführer gegebenen Fristen bei diesen den Schadensfall zu melden.
4. Persönliche Zustellung - Abgabe nur persönlich an volljährige Empfänger! Der Zuststeller ist angewiesen, Namen und Alter des Bestellers anhand eines Personalausweises, Reisepasses, Aufenthaltserlaubnis für EU-Angehörige oder Führerschein zu prüfen.
§4 Preise
1. Die Preise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer (USt).
2. Die Preise sind in der Währung Euro.
§5 Abnahme
1. Im Falle der Nichterfüllung dieser Bedingungen, insbesondere bei Zahlungsverzug, bei unbefriedigender Auskunft über die Person des Käufers im Falle von Kreditgeschäften oder bei Nichtabnahme der bestellten Ware ist die Mediengesellschaft berechtigt, nach eigener Wahl
a/ vom Vertrag zurückzutreten oder
b/ bei geleisteten Anzahlungen den Vertrag dadurch zu erfüllen, daß die Mediengesellschaft Waren in Höhe des Auszahlungsbetrages liefert oder
c/ Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
2. Vorbehaltlich der Geltendmachung eines weiteren Schadens kann die Mediengesellschaft 25% des Kaufpreises der bestellten Ware ohne Nachweis als Schadensersatz fordern, es sei denn, der Käufer weist nach, daß ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich ist.
3. Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an: Brief: Medien Publikations- und Werbegesellschaft mbH, Steinkampbreede 2, 32479 Hille Fax: 05703 95906 e-Mail: verkauf@t-m-shop.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Achtung, unfreie Sendungen werden nicht angenommen, bitte unbedingt ausreichend frankieren. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Wertersatz im Falle der unvollständigen oder beschädigten Rückgabe der Ware
Macht der Käufer von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, hat er für eine Verschlechterung der Ware grundsätzlich Wertersatz zu leisten (§§ 357 Abs. 1, 346 Abs. 2 BGB). Im Gegensatz zu einem normalen Rücktritt muss der Käufer auch für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung Wertersatz leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden (§ 357 Abs. 3 BGB). Für eine Beschädigung der Ware, die ausschließlich auf deren Prüfung zurückzuführen ist ( wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre), muss der Käufer allerdings keinen Wertersatz leisten (§ 357 Abs. 3 S.2 BGB).
Ende der Widerrufsbelehrung
§6 Zahlung
1. Alle Rechnungen sind bis zum 7 Tag nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto, bis zum 14 Tag rein netto Kasse ohne Abzug an die Mediengesellschaft oder an die von der Mediengesellschaft zum Inkasso beauftragte Gesellschaft zahlbar.
1.1 Zahlung durch Endverbraucher, erfolgt grundsätzlich per Nachnahme, Vorauszahlung, Kreditkarte (Master-, Visa-, Eurocard), oder als besonderen Fall per Bankeinzugermächtigung bis 80,-- € von seinem Girokonto.
1.2 Ausgenommen der Regelung unter 1.1 sind Auslandskunden, hier ist die Lieferung grundsätzlich nur per Vorauszahlung, oder Kreditkarte (Master-, Visa-, Eurocard) möglich.
1.3 Zahlung durch Endverbraucher, ist entgegen der Regelung unter §6 Satz 1 grundsätzlich nicht skontierfähig und bei Versand der Ware, entsprechend der Zahlungsoption sofort ohne Abzug fällig.
2. Kommt der Käufer mit seiner Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so ist der geschuldete Betrag mit 5% überdem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank vom Fälligkeitstag an zu verzinsen. Die Zinsen sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn die Mediengesellschaft eine höhere oder der Käufer eine niedrigere tatsächliche Zinsbelastung nachweist.
3. Ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers ist ausgeschlossen. Gegen Zahlungsansprüche von der Mediengesellschaft kann der Käufer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
4. Befindet sich der Käufer mit der Zahlung für eine oder mehrere Rechnungen ganz oder teilweise im Verzug, so werden alle Forderungen von der Mediengesellschaft an den Käufer sofort fällig. Die Berechnung der Zinsen erfolgt nach Absatz 2.
5. Befindet sich der Käufer im Verzug, so erlischt unbeschadet anderer Rechte von der Mediengesellschaft das Recht zur Weiterveräußerung der Ware gemäß §8 Absatz 2.
6. Hat der Käufer seine Zahlung eingestellt oder liegen Tatsachen vor, die eine Zahlungseinstellung erwarten lassen, so kann die Mediengesellschaft Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen verlangen. Sollte der Käufer dies verweigern, so ist die Mediengesellschaft berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In einem solchen Fall werden alle Forderungen sofort fällig. Es erlischt das Recht zur Weiterveräußerung der bezogenen Ware nach §8 Absatz 2.
§7 Gewährleistung
1. Die Ware wird in der Beschaffenheit und Ausführung geliefert, wie dies bei der Mediengesellschaft im Zeitpunkt der Ausführung der Lieferung üblich ist. Der Käufer hat die Ware unverzüglich zu untersuchen.
2. Der Inhalt einer Sendung gilt hinsichtlich der Menge als mit der Bestellung übereinstimmend und frei erkennbaren, von der Mediengesellschaft zu vertretenden Mängeln, wenn der Käufer nicht nach der Untersuchung der Sendung Abweichungen unverzüglich bekannt macht oder die Mängel unter Angabe von Datum der Sendung und Rechnungsnummer unverzüglich geltend macht.
3. Ist eine Mängelrüge im Sinne der vorstehenden Absätze berechtigt, wird die Mediengesellschaft die Mängel nach Möglichkeit durch Ersatzlieferung, ansonsten durch Gutschrift beheben. Schlägt die Mängelbeseitigung durch Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen. Weitergehende Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche, insbesondere Minderung vor Ersatzlieferung und Wandlung sind seitens des Käufer ausgeschlossen.
4. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Käufer der Aufforderung von der Mediengesellschaft zur Rücksendung der beanstandeten Ware nicht umgehend nachkommt. Die Gewährleistung entfällt auch dann, wenn die Ware durch unsachgemäße Lagerung oder Behandlung durch den Käufer oder dritten beschädigt worden ist.
§8 Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware bleibt Eigentum der Mediengesellschaft bis zur restlosen Bezahlung aller Forderungen von der Mediengesellschaft an den Käufer aus vorausgegangenen und künftigen Lieferungen (Vorbehaltsware).
2. Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur verschenken oder im ordnungsgemäßen Geschäftsgang unter verlängertem Eigentumsvorbehalt veräußern. An die Stelle des Eigentums der Ware treten dann ersatzweise die daraus resultierenden Forderungen, die der Käufer hiermit an die Mediengesllschaft abtritt.
3. Der Käufer tritt seine Forderungen aus Weiterverkauf bzw. Mietvertrag mit dem Dritten an die Mediengesellschaft zur Sicherheit ab. Werden die Forderungen des Käufers gegen seine Kunden in ein Kontokorrent zur Sicherheit ab.
4. Die Abtretung erfolgt in Höhe des Betrages, den die Mediengesellschaft dem Käufer berechnet hat. Eine besondere Abtretung des Käufers gegenüber der Mediengesellschaft ist nicht erforderlich.
5. Solange der Käufer seinen Verpflichtungen gegenüber der Mediengesellschaft ordnungsgemäß nachkommt, ist er ermächtigt, die abgetretenen Forderungen im eigenen Namen für Rechnung von der Mediengesellschaft einzuziehen. Die Mediengesellschaft ist jedoch berechtigt, die Kunden des Käufers von dem Forderungsübergang in Kenntnis zu setzen und hinsichtlich der Zahlungen Anweisungen zu erteilen. Hierfür hat der Käufer der Mediengesellschaft die Kunden zu nennen.
6. Bei Zahlungseinstellung des Kunden oder bei Vorliegen von Tatsachen, die eine Zahlungseinstellung erwarten lassen, ist die Mediengesellschaft berechtigt, die sofortige Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. Der Käufer ist verpflichtet, alles seinerseits zu tun, um die Herausgabe zu ermöglichen. Hierzu hat er insbesondere den Beauftragten von der Mediengesellschaft Zutritt zu der noch in seinem Besitz befindlichen Vorbehaltsware zu gewähren, diese getrennt von anderen Waren zu lagern, Kunden zu benennen, welche er unter Eigentumsvorbehalt geliefert oder mit welchen er Verträge abgeschlossen hat. Die Mediengesellschaft ist berechtigt, die Vorbehaltsware freihändig und ohne vorherige Fristsetzung zu verkaufen oder versteigern zu lassen. Dem Käufer wird eine Gutschrift in Höhe des erzielten Erlös abzüglich der Mediengesellschaft entstandenen Kosten erteilt.
7. Werden Vorbehaltsware oder an der Mediengesellschaft abgetreten Forderungen von Dritten gepfändet oder beschlagnahmt, so hat der Käufer den Vollstreckungsbeamten von den Sicherungsmaßnahmen zu unterrichten und der Mediengesellschaft unverzüglich telefonisch oder fernschriftlich zu benachrichtigen sowie in jeder Weise bei der Intervention zu unterstützen. Die Kosten trägt der Käufer.
§9 Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnung
1. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Käufer aus einem anderen Rechtsverhältnis ist ausgeschlossen.
2. Eine Aufrechnung des Käufers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen möglich.
§10 Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort ist Hille
2. Für alle sich aus der Geschäftsverbindung ergebenden Streitigkeiten mit Vollkaufleuten ist nach Wahl von der Mediengesellschaft das Amtsgericht Minden oder das für den Käufer zuständige Amts- oder Landgericht zuständig. Es gilt deutsches materielles und prozessuales Recht.
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